
Klasse A
Deine Vorraussetzung
- Mindestalter 24 Jahre bei direktem Zugang
- Mindestalter 20 Jahre bei Vorbesitz Klasse A2 von mind. 2 Jahren
- Führerscheinantrag bei der Fahrerlaubnisbehörde
- Sichere Fahrerausstattung
- Gute Konzentrationsfähigkeit und Koordination, schnelle Auffassungsgabe
- Theoretische Ausbildung und Prüfung
- Praktische Ausbildung und Prüfung
Theoretische Ausbildung und theoretische Prüfung nicht erforderlich bei Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren.
Was benötigst Du zur Antragstellung?
Du benötigst:
- Ein biometrisches Passbild
- Einen bestandenen Sehtest
- Deinen Personalausweis oder Deinen Pass mit Meldebescheinigung
- Einen Erste-Hilfe Schein
Dein Fahrzeug
Krafträder mit
- unbeschränkter Leistung (kW / PS) und Hubraum
- Hubraum von mehr als 50 ccm oder
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Sitzhöhe
Um eine sichere Ausbildung zu gewährleisten musst du mindestens mit beiden Fußballen die Straße erreichen.
Für einen sicheren Stand auf der Straße ist nicht nur die Körpergröße und Sitzhöhe des Motorrads verantwortlich, sondern auch die Sitzbreite, die Beinlänge und der Oberschenkelumfang.
Vereinbare eine individuelle Sitzprobe in der Fahrschule um zu prüfen ob das Ausbildungsfahrzeug zu dir passt.
Mindestanforderungen Ausbildungsfahrzeug
- Motorleistung mindestens 50 kW und
- Hubraum mindestens 600 cm3 , wobei eine Unterschreitung des Mindesthubraums um 5 cm3 zulässig ist,
- Leermasse von mindestens 180 kg, wobei eine Unterschreitung von 5 kg zulässig ist,
- mit Elektromotor Verhältnis Leistung/Leermasse mindestens 0,25 kW/kg.
Dein Theorieunterricht
Anzahl Theorieunterricht bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse:
- 6 Theorieeinheiten à 90 Min Grundstoff
- 4 Theorieeinheiten à 90 Min Zusatzstoff Klasse A
Anzahl Theorieeinheiten bei keinem Vorbesitz einer Führerscheinklasse:
- 12 Theorieeinheiten à 90 Min Grundstoff
- 4 Theorieeinheiten à 90 Min Zusatzstoff Klasse A
Anzahl Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A2 seit mindestens 2 Jahren:
- Theoretischer Unterricht und eine theoretische Prüfung ist nicht vorgeschrieben.
Deine Fahrstunde
Die Fahrstunden setzen sich zusammen aus Übungsstunden und Sonderfahrten.
Die Sonderfahrten werden am Ende der Ausbildung gefahren.
Übungsstunde
In den Übungsstunden trainierst du die Grundfahraufgaben und das Fahren in der Stadt.
Die Anzahl ist variabel.
Eine Mindestanzahl ist nicht vorgegeben.
Sonderfahrt
In den Sonderfahrten trainierst du das Fahren auf der Landstraße, auf der Autobahn und bei Dämmerung.
Die Anzahl ist gesetzlich vorgegeben.
Bei Ersterwerb einer Motorradklasse:
- 5x Überland
- 4x Autobahn
- 3x Beleuchtung
Bei Vorbesitz Klasse A1 :
- 3x Überland
- 2x Autobahn
- 1x Dämmerung
Bei Vorbesitz Klasse A2 kürzer als 2 Jahre:
- 3x Überland
- 2x Autobahn
- 1x Dämmerung
Bei Vorbesitz Klasse A2 seit mindestens 2 Jahren:
- Keine Sonderfahrten vorgeschrieben