Klasse B mit Schlüsselzahl 196
Die Berechtigung Leichtkrafträder der Klasse A1 ohne Prüfung zu fahren

Rechtliches

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben.

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein wird nur die Berechtigung erworben ein Motorrad der Klasse A1 zu fahren. Mit dieser Berechtigung ist es nicht möglich die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV (Aufstieg ohne Ausbildung und nur praktischer Prüfung) zu erlangen.

Mit dieser Berechtigung darf ein Leichtkraftrad nur im Inland geführt werden.

Klasse A als Alternative

Lieber gleich den unbeschränkte Motorradführerschein Klasse A zu machen hat Vorteile:

  • Du darfst im Ausland fahren.
  • Du kannst ohne erneute Ausbildung Zweiräder aller Größen und Stärken fahren.


Viele unserer ehemaligen Klasse A1/ B196 Fahrschüler*innen haben nach einiger Zeit den Wunsch größere Motorräder zu fahren und entscheiden sich dann doch noch für Klasse A.

Deine Voraussetzung

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Besitz Führerschein Klasse B ununterbrochen seit mindestens 5 Jahren
  • Theoretische und praktische Fahrerschulung deren erfolgreicher Abschluss von deinem Fahrlehrer mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt wurden muss
  • Keine theoretische oder praktische Prüfung
  • Nach der Fahrerschulung musst du den Führerschein beantragen.

Was benötigst Du zur Antragstellung?

Du benötigst:

  1. Ein biometrisches Passbild
  2. Kopie des bisherigen Führerscheins
  3. Deinen Personalausweis oder Deinen Pass mit Meldebescheinigung
  4. Nachweis der Fahrerschulung nach dem Muster nach Anlage 7b Fev

Dein Fahrzeug

Krafträder mit 

  • Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg

 

Sitzhöhe

Um eine sichere Ausbildung zu gewährleisten musst du mindestens mit beiden Fußballen die Straße erreichen. 

Für einen sicheren Stand auf der Straße ist nicht nur die Körpergröße und Sitzhöhe des Motorrads verantwortlich, sondern auch die Sitzbreite, die Beinlänge und der Oberschenkelumfang.

Vereinbare eine individuelle Sitzprobe in der Fahrschule um zu prüfen ob das Ausbildungsfahrzeug zu dir passt.

 

Mindestanforderungen Ausbildungsfahrzeug

  • Mindesthubraum 115 ccm
  • Mindestgeschwindigkeit 90 km/h

 

Dein Theorieunterricht

Anzahl Theorieunterricht:

  • 4 Theorieeinheiten à 90 Min Zusatzstoff Klasse A

 

Deine Fahrstunde

Die Fahrstunden setzen sich zusammen aus Übungsstunden und Sonderfahrten.

Die praktische Fahrerschulung dauert mindestens 450 Minuten.

In den Übungsstunden trainierst du die Grundfahraufgaben und das Fahren in der Stadt.

  • 5x Übungsstunden á 90 Min

 

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