
BF17 im Überblick
Durch den Führerschein mit 17 hast du die Möglichkeit,
bereits mit 16 ½ Jahren deine Fahrerlaubnisausbildung zu beginnen und nach bestandener Prüfung, in Begleitung
einer eingetragenen Person am Straßenverkehr teilzunehmen.
Diese muss folgende Kriterien erfüllen:
- mind. 30 Jahre alt,
- besitzt den Führerschein der Klasse B seit mind. 5 Jahren,
- nicht mehr als 1 Punkte im Verkehrszentralregister (bei Antragsstellung),
- nicht mehr als 0,49 Promille Alkohol im Blut!

