Klasse B mit Schlüsselzahl 197 

Rechtliches

Am 1.4.21 wurde die Klasse B durch die einfacher zu erlangende Klasse B mit Schlüsselzahl 197 (B197) ersetzt.

Du darfst uneingeschränkt Autos mit Handschaltgetriebe und Automatikgetriebe im Inland und Ausland fahren.

Deine Fahrausbildung und Prüfung findet auf einem Auto mit Automatikgetriebe statt. Das Erleichtert deine Prüfung deutlich und reduziert deine Fahrstundenanzahl.

Die Ausbildung zu B197 dauert nicht länger als bei Klasse B, da du durch die Automatikausbildung weniger Fahrstunden benötigst.

In deine Fahrausbildung ist eine kurze Fahrerschulung von 450 Minuten integriert. Damit erlangst du die Befähigung Autos mit Handschaltgetriebe fahren zu dürfen.

Deine Voraussetzung

  • Mindestalter 17,5 Jahre
  • Führerscheinantrag bei der Fahrerlaubnisbehörde
  • Theoretische Ausbildung
  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Ausbildung mit einem Auto mit Automatikgetriebe
  • Praktische Prüfung mit einem Auto mit Automatikgetriebe
  • Praktische Fahrerschulung mit mindestens 450 Minuten Dauer mit einem Auto mit Handschaltgetriebe
  • Testfahrt innerorts und außerorts mit deinem Fahrlehrer auf einem Auto mit Handschaltgetriebe
  • Keine praktische Prüfung mit einem Auto mit Handschaltgetriebe nötig

Klasse B mit Schlüsselzahl 197 ist auch mit BF17 Begleitetes Fahren möglich (Mindestalter 16,5 Jahre).

Was benötigst Du zur Antragstellung?

Du benötigst:

  1. Ein biometrisches Passbild
  2. Einen bestandenen Sehtest
  3. Deinen Personalausweis oder Deinen Pass mit Meldebescheinigung
  4. Einen Erste-Hilfe Schein
  5. Schaltkompetenznachweis nach Anlage 7 zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Dein Fahrzeug

Die Ausbildung und Prüfung findet auf einem Auto mit Automatikgetriebe statt.

Die kurze Fahrerschulung findet auf einem Auto mit Handschaltgetriebe statt.

Nach bestandener Prüfung und erfolgreicher Fahrerschulung darfst du Autos mit Automatikgetriebe und Handschaltgetriebe fahren.


Kraftfahrzeuge:

  • bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse
  • auch mit Anhänger bis max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder
  • mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger max. 3500 kg beträgt

Dein Theorieunterricht

Anzahl Theorieeinheiten bei keinem Vorbesitz einer Führerscheinklasse:

  • 12 Theorieeinheiten (à 90 Min) Grundstoff
  • 2 Theorieeinheiten (à 90 Min) Zusatzstoff Klasse B


Anzahl Theorieeinheiten bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse:

  • 6 Theorieeinheiten (à 90 Min) Grundstoff
  • 2 Theorieeinheiten (à 90 Min) Zusatzstoff Klasse B

Deine Fahrstunde

Die Fahrstunden setzen sich zusammen aus Übungsstunden und Sonderfahrten.

Die ersten Übungsstunden finden auf einer ruhigen Straße statt, sodass du keinen Stress hast.

Die Sonderfahrten werden am Ende der Ausbildung gefahren.

Übungsstunde realer Straßenverkehr

In den Übungsstunden trainierst du die Grundfahraufgaben und das Fahren in der Stadt.

Die Anzahl ist variabel. Eine Mindestanzahl ist nicht vorgegeben.

Sonderfahrt realer Straßenverkehr

In den Sonderfahrten trainierst du das Fahren auf der Landstraße, auf der Autobahn und bei Dämmerung.

Die Dauer ist gesetzlich vorgegeben.

  • 5x  Überland
  • 4x  Autobahn
  • 3x Beleuchtung

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